In einem Aufsatz für die juristische Fachzeitschrift recht+schaden legt Bundesgerichtshof-Richterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf dar, wie private Krankenversicherungen gezielt versuchen, einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezüglich der Übernahme von Kosten für Lasik-Operationen entgegenzuwirken (1). Dr. Kessal-Wulf bezieht sich auf mehrere Verfahren, die von den an den Prozessen beteiligten privaten Krankenversicherungen vorzeitig beendet wurden, weil sie ein Grundsatzurteil des BGH fürchteten. Der Aufsatz legt dar, dass der Bundesgerichtshof, hätte er die an ihn herangetragenen LASIK-Prozesse entscheiden können, den von der PKV praktizierten und von einigen Untergerichten akzeptierten Verweis der Patienten auf Sehhilfen als rechtlich nicht haltbar eingestufen würde.

Wir haben für Sie den juristischen Text studiert und geben hier eine Zusammenfassung, die Sie als Argumentationshilfe bei der Verhandlung mit Ihrer privaten Krankenkasse verwenden können.
Der Aufsatz von Bundesgerichtshof-Richterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf basiert auf folgenden Fakten:

1. Eine Krankheit ist ein “objektiv nach ärztlichem Urteil bestehender anomaler regelwidriger Körper- oder Geisteszustand” (2). Eine Fehlsichtigkeit wie Kurz- oder Weitsichtigkeit ist demnach versicherungsrechtlich eine Krankheit.

2. Brillen und Kontaktlinsen werden im Katalog der Krankenversicherung als Hilfsmittel bezeichnet, die eine bestehende Fehlsichtigkeit als körperlichen Defekt ausgleichen: Sie übernehmen als
Sehhilfen eine Ersatzfunktion für das kranke Organ Auge, ohne die Funktionsfähigkeit des Auges zu beeinflussen (3, 4). Sowohl Brillen als auch Kontaktlinsen sind demnach nicht auf die Linderung oder Heilung der bestehenden Fehlsichtigkeit ausgerichtet, sondern kompensieren lediglich einen “regelwidrigen Körperzustand”.

3. Eine Heilbehandlung ist die ärztliche Tätigkeit, die durch eine bestehende Krankheit notwendig wird und auf eine Heilung oder Besserung dieser Krankheit abzielt. Da Brillen und Kontaktlinsen nur die Folgen (unscharfes Sehen) einer Fehlsichtigkeit mildern oder ausgleichen, ihre körperliche Ursache jedoch nicht beheben, entsprechen sie keiner Heilbehandlung (5). Im Gegensatz dazu zielt die LASIK-Operation auf die Korrektur der bestehenden Fehlsichtigkeit und damit Besserung des regelwidrigen Körperzustandes ab.

4. Es tritt dann ein Versicherungsfall in der Krankheitskostenversicherung (= Zahlungspflicht der Versicherung) ein, wenn die Heilbehandlung der versicherten Person aufgrund einer Krankheit oder
eines Unfalls medizinisch notwendig ist (6).

5. Für die Entscheidung, ob eine Heilbehandlung als medizinisch notwendig anzusehen ist, ist ein objektiver Maßstab anzulegen (7, 8). Objektiv bedeutet, dass für die Einschätzung der medizinischen Notwendigkeit die “medizinischen Befunde und Erkenntnisse” (und nicht die Auffassung des Patienten oder des Arztes) grundlegend sind. Die LASIK-Operation ist demnach dann eine “medizinisch notwendige Heilbehandlung”, wenn es aufgrund der medizinischen Befunde zum Zeitpunkt der Operation vertretbar war, diese als notwendig anzusehen. Ob dies der Fall war/ist, kann nur im Einzelfall bestimmt werden.

Darauf basierend stellen sich folgende Fragen:

Warum zahlt die Krankenversicherung im Fall der Fehlsichtigkeit für ein Hilfsmittel, nicht aber eine Heilbehandlung (LASIK-Operation), die auf eine Heilung oder Besserung abzielt?
Warum spielen im Falle der Kostenübernahme für die LASIK-Operation nebem der (per Definition erforderlichen) medizinischen Notwendigkeit auch andere (finanzielle) Aspekte bei der Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eine Rolle?
Warum kann die Versicherung darauf bestehen, nur die preiswerteste Lösung zu vergüten und vom Patienten verlangen, sich mit einem Hilfsmittel zu begnügen, obwohl eine Behandlungs (Heil-)methode zur Verfügung steht?

Der Aufsatz schließt mit der folgenden Feststellung ab:
Erkennen sowohl Patient als auch Krankenversicherung an, dass es sich bei der Fehlsichtigkeit um eine Krankheit handelt und die LASIK-Operation aufgrund dieser Krankheit durchgeführt wurde, muß im Streitungsfall der Versicherte, der die Kosten für den Eingriff erstattet haben will, darlegen und beweisen, dass es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung gehandelt hat. (9, 10).

Quellen:

(1) Dr. Sibylle Kessal-Wulf: “Die neuere Rechtsprechung des BGH zum Versicherungsrecht – Unfallversicherung und Krankenversicherung”, recht und schaden, 37: 9/2010, 359-360.
(2) BGHZ 99, 228, 230; BGHZ 158, 166, 170; BGHZ 164, 122, 125
(3) Senatsurteil vom 17.12.1986 – IVa ZR78/85
(4) Senatsurteil vom 19.5.2004 – IV ZR 176/03
(5) § 4 Abs. 1 bis 3 MK/KK 94
(6) §1 Abs. 1 und Abs. 2 MB/KK 94
(7) BGHZ 133, 208, 212f.
(8) BGHZ 154, 154, 166f., 164, 122, 126f.
(9) BGHZ 133 a.a.O. (Fn.35), 211
(10) Senatsurteil vom 29.3.1991 – IV ZR 151/90

Dass eine ausführliche Untersuchung der Augen vor eine LASIK-Operation erfolgen sollte, ist allgemein bekannt. Was aber bedeutet dies genau?

Laut KRC müssen vor einer Augenlaseroperation (LASIK, PRK, LASEK, Epi-LASIK) mindestens die folgenden Untersuchungen durchgeführt werden:

  • Untersuchung der Hornhauttopographie (graphische Darstellung der Hornhautoberfläche)
  • Prüfung der unkorrigierten und korrigierten Sehschärfe, ggf. nach Erweiterung der Pupille mit Augentropfen
  • Messung des Augeninnendruckes
  • Messung des Pupillendurchmessers unter Dämmerungsbedingungen
  • Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte bei weiter Puille (Augentropfen)
  • Messung der Hornhautdicke

Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei einer geplanten Monovision-LASIK, sollte darüber hinaus die Verträglichkeit der geplanten Korrektur anhand eines Kontaktlinsen-Trageversuches getestet werden.

Postoperative Kontrolluntersuchungen müssen mindestens umfassen:

  • Untersuchung der Hornhauttopographie  (mindestens einmal innerhalb des ersten Jahres nach der LASIK)
  • Prüfung der unkorrigierten und korrigierten Sehschärfe
  • Messung des Augeninnendruckes
  • Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte

Quelle:

Bewertung und Qualitätssicherung refraktiv-chirurgischer Eingriffe durch die DOG und den BVA

Richtlinien der KRC, Kommission Refraktive Chirurgie, Stand Mai 2011

Die refraktiv-chirurgische Versorgung und eventuell zusätzliche, damit in Zusammenhang stehende vorangehende und nachfolgende ärztliche Leistungen sind grunsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht möglich, da es sich nach derzeitiger Rechtsauffassung bei komplikationslosem Verlauf einer LASIK-Operation um eine “selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit” handelt und somit kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.

Die refraktive Chirurgie und somit auch die LASIK-Operation ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in den Katalog der individuell zu finanzierenden Gesundheitsleistungen aufgenommen worden. Sie zählt zudem gemäß der „Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V  (BUB Richtlinien)“ des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 10.12.1999 nach Anlage B zu den  „Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zulasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen“ (publiziert im Deutschen Ärzteblatt 2000; 97:A-864 – A-868).

Die ausführliche Beratung vor einem refraktiv-chirurgischen Eingriff mit eventuell notwendigen Untersuchungen sowie alle im Zusammenhang mit der Operation notwendigen Leistungen werden dem Patienten somit nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt. Da es sich bei refraktiv-chirurgischen Eingriffen nicht um kosmetische Operationen handelt, kann jedoch die  Behandlung eventueller postoperativer Komplikationen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Bei komplikationslosem Verlauf ist davon auszugehen, dass nach 3 Monaten die Behandlung im Rahmen des refraktiv-chirurgischen Eingriffes abgeschlossen ist.

Ausnahme: Die nach Implantation phaker IOL jährlich erforderliche Untersuchung des  Hornhautendothels, diese kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sondern muß privat abgerechnet werden.

Quellen:

Bewertung und Qualitätssicherung refraktiv-chirurgischer Eingriffe durch die DOG und den BVA
Richtlinien der KRC / Kommission Refraktive Chirurgie, Stand Mai 2011

Keine Lohnfortzahlung bei Laser-Behandlung gegen Kurzsichtigkeit
Der Augenarzt

Haben Sie sich für eine LASIK Augenlaseroperation entschieden und der OP-Termin rückt näher? Wir schildern Ihnen hier, was Sie am Operationstag erwartet. Es geht uns dabei weniger um die technischen Details als vielmehr darum, dass Sie den Ablauf schon kennen und sich so gut wie möglich entspannen können.

Bitte waschen Sie morgens gründlich Ihr Gesicht und verzichten auf Make-up. Sie können vor der LASIK Operation ganz normal essen und trinken. Bitte bringen Sie die unterschriebene Einwilligungserklärung und ggf. das Untersuchungsprotokoll Ihres Augenarztes mit in unser FreeVis Zentrum. Aufgrund der Beruhigungstablette, die Sie vor der LASIK Operation erhalten, dürfen Sie nicht selbst nach Hause fahren. Sie können gerne eine Begleitperson mitbringen, oder wir bestellen Ihnen ein Taxis für Ihre Heimfahrt.

Sind Sie bei uns angekommen, melden Sie sich bitte an der Rezeption. Anschließend werden Ihre Augen nochmals eine gründlich untersucht bevor Sie in den OP-Bereich begleitet werden. Dort erhalten Sie eine eine Beruhigungstablette (zur Betäubung der Augen sind lediglich Augentropfen erforderlich).

Die LASIK Operation selbst wird im sterilen Operationssaal durchgeführt. Sie nehmen auf der Liege unter dem Augenlaser Platz, ihr Gesicht wird teilweise abgedeckt. Ihr Operateur wird jeden Schritt des Eingriffs erläutern und Ihnen genau erklären, was passiert. Die LASIK Operation dauert nur wenige Minuten und ist schmerzfrei. Werden beide Augen operiert, wird das zweite gleich im Anschluß an das erste Auge operiert. Selbstverständlich verwenden wir für jedes Auge ein separates, steriles Instrumenten-Set.

Nach der LASIK Operation ruhen Sie sich in einem bequemen Liegesessel aus, bevor Ihre Augen noch einmal kontrolliert werden. Sie erhalten von uns eine Sonnenbrille, die Sie bitte auf dem Weg nach Hause und in den ersten Tagen, wenn Sie das Haus verlassen, zum Schutz der Augen tragen. Sie erhalten außerdem Augentropfen, die Sie während der ersten Woche regelmäßig tropfen müssen.

Wenn Sie am Tag nach Ihrer LASIK Operation zu uns zur Nachkontrolle kommen, werden Sie bereits deutlich besser sehen können – und zwar ohne Brille!

Noch ein Hinweis: Kneifen Sie in den ersten Stunden die Lider nicht zusammen und reiben Sie in der ersten Woche nicht am Auge. Nach der Operation kann für einige Stunden ein Kratzen mit Fremdkörpergefühl und vermehrten Tränenfluss bestehen und das Sehen kann verschwommen sein – dies ist normal!

Die FreeVis Checklisten zum empfohlenen Verhalten vor und nach der der Operation können Sie gern ausdrucken oder downloaden.

Die häufigsten Fragen zur LASIK Operation beantworten wir Ihnen unter http://www.freevis.de/faq/op.html

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Vor, während und nach der Operation (hier ist mein ausführlicher Bericht) habe ich einige Erfahrungen gesammelt, die ich in Form von Tipps und Tricks weitergeben möchte; auch hier gilt, dass es sich um meine subjektiven Erfahrungen handelt:

1. Traue niemals dem WWW

Wie immer tummeln sich auch zu diesem Thema unzählige Firmen, Betroffene und Hersteller im Netz. In zahlreichen Foren werden die jeweiligen Verfahren von Patienten gepriesen. Doch Vorsicht – oft stecken die Hersteller bzw. Anbieter des jeweiligen Verfahrens als Betreiber hinter der Seite. Eine objektive Meinung und vor allem objektive Vergleiche von Verfahren bzw. Nachrichten über fehlerhafte Eingriffe sind nicht vorhanden.

2. Zahlen, Fakten, Daten – oder Gefühl

Nach gründlicher Recherche findet man diverse Zahlen und Fakten zu den verschiedenen Methoden der Korrektur von Fehlsichtigkeit. Doch was bedeutet z.B. eine Fehlerquote bei der Operation von 0,01% konkret? Wie geht man mit der Gefahr einer Restfehlsichtigkeit um? Ist der eine kritische Eintrag in einem Internetforum entscheidender als viele Positivmeldungen?

Letztendlich muss das eigene Gefühl entscheiden – vor allem wenn es um Laser oder Linsenimplantation geht. Jede OP birgt Gefahren – lasse ich mir deshalb aber keine Karies beim Zahnarzt mehr behandeln? Nur die subjektive Bewertung der Vor- und Nachteile einer Korrekturmethode aus der eigenen persönlichen Sicht ermöglicht letztendlich eine tragfähige Entscheidung.

3. Kosten

Sicherlich, Lasern und Linseneinsatz gelten als Schönheits-OP; mit Brillen und Kontaktlinsen stehen ausreichende Korrekturmöglichkeiten zur Verfügung. Nur wenn diese Methoden nachweislich medizinisch nicht verwendbar sind (Linsen- und Brillenunverträglichkeit, o.ä.) ist eine Kostenübernahme durch die Kasse sicher. Allerdings muss die medizinische Indikation durch einen Arzt sehr genau nachgewiesen werden.

Gesetzliche und private Kassen übernehmen diese Kosten also in der Regel nicht – oder? Mein Erfahrungsaustausch mit anderen Patienten und meine eigene Erfahrung zeigen, dass sich eine individuelle Anfrage bei der Kasse lohnt. Aber bitte nicht per Brief an ein anonymes Kundenservicezentrum, sondern im direkten Gespräch mit dem zuständigen Betreuer. So habe auch ich eine Zusage zur 100%igen Kostenübernahme von meiner privaten Kasse erhalten! Veröffentlichen wird die Kasse dies nie, welche Kasse will sich schon „nicht satzungskonforme Ausgaben“ oder gar „Mittelverschendung“ vorwerfen lassen?

Auch lohnt sich im Beratungsgespräch beim Arzt gezielt nach dem Thema Kostenerstattung zu fragen; ggf. kann er Tipps geben oder sogar einen Befundbericht mit der medizinischen Notwendigkeit erstellen.

4. Alle Termine sind notwendig

Zumindest bei mir ergab sich der Fall, dass ich zu einer zweiten Voruntersuchung nach Mannheim einbestellt wurde. Erst vor Ort stellte sich heraus, dass dies nicht nötig ist, da bereits bei der ersten Untersuchung alle Werte ermittelt wurden. Also rückfragen lohnt sich und erspart einem Fahrwege und Urlaubstage.

5. Operation = krank = Krankenschein

Wie unter Punkt 3 schon erwähnt handelt es sich bei Linseneinsatz in der Regel um eine Schönheitsoperation. Der Eingriff hat also keine medizinische Indikation und fällt daher nicht unter Krankheit. Folglich ist man nicht krankgeschrieben sondern muss Urlaub oder Überstunden nehmen. Aber auch hier lohnt sich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Zumindest einige der von mir befragten Kunden erhielten Sonderurlaub oder man einigte sich auf eine 50:50 Regelung. Ich selbst habe gleich vier Tage Urlaub eingereicht und erst gar nicht nachgefragt, da mir diese Operation die vier Tage Urlaub wert waren.

6. Das ruhige Zimmer zum Hof

Das Hotel Mack liegt zentral und bietet Zimmer zur Straße oder aber zum Hof. In Erwartung ruhiger Nächte habe ich mich für die Hofseite entschieden. Leider hat sich herausgestellt, dass dieser Hof von ca. 5 Häusern mit zig Balkonen eingegrenzt wird; dem Lärmpegel im Innhof nach zu schließen, gab es gefühlt auf jedem Balkon mindestens eine Party bis in die Morgenstunden. Jedenfalls war ich froh um den Rollladen und die doppelt verglasten Scheiben. Den Lärm der bei entsprechendem Wind über diesen Stadtteil hinwegstartenden Flugzeuge konnte dies aber auch nicht wirklich komplett dämpfen.

Nachtrag: Jetzt, nachdem ich beide OPs hinter mir habe und wieder scharf sehe, erkenne ich erst das Putz-Potential im Bad… Sauberkeit könnte auch anders aussehen.

7. Halbe Sicht = Halbe Brille

Zwischen den Operationen der beiden Augen liegt meist mindestens ein Tag. In meinem Fall wurde am Dienstag das rechte und am Donnerstag das linke Auge operiert. Für die Zeit dazwischen hat man also auf dem operierten Auge schon sehr gute Sicht ohne Brille, auf dem anderen Auge sieht man ohne Brille nichts. Jetzt könnte man auf die Idee kommen sich vom Optiker einfach das Brillenglas des zuerst zu operierenden Auges durch Fensterglas ersetzen zu lassen und somit während der Übergangszeit mit Brille auf beiden Augen scharf zu sehen.

Das bringt aber absolut nichts. Es hat sich gezeigt, dass durch die unterschiedlichen Brechungsindex von Brillenglas und einoperierter Linse nicht wirklich ein homogenes Bild vor beiden Augen entsteht. Im Gegenteil; das Sehergebnis ist nicht ertragbar. Vielmehr hat sich gezeigt, dass das Gehirn ganz gut damit klar kommt, wenn man die Brille ganz weg lässt. Das scharfe Bild des operierten Auges wird als Leitbild verwendet, das unscharfe Bild des anderen Auges wird quasi ausgeblendet; das dadurch fehlende räumliche Sehen gleicht das Gehirn durch Erfahrung ganz gut aus.

Julia Grundemann ist seit ihrer LASIK-Operation ein neuer Mensch. Viel selbstbewußter, offener und kontaktfreudiger.


Die Abiturientin hatte sich am FreeVis LASIK Zentrum in Mannheim von Herrn Prof.  Knorz operieren lassen.

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TV-Moderatorin Marijke Amado hatte es satt, ständig zwischen der normalen Brille und der Lesebrille wechseln zu müssen. „Frau im Spiegel“ zitiert Frau Amado: „Ständig bin ich auf Brillensuche. Schminken geht auch nicht mehr ohne Lesebrille, und bei der Moderation im Studio brauche ich groß geschriebene Karten. Da wird der Beruf lästig und ich unglücklich.“ Die Lösung für Frau Amado: Eine spezielle Augenlaseroperation, bei der ein Auge für Sicht in der Ferne und das andere für scharfes Sehen im Nahbereich korrigiert wird. Von Fachleuten wird dies als „Monovision“ bezeichnet. Nur ca. 80% aller Patienten, die sich für Monovision interessieren, vertragen zwei unterschiedlich korrigierte Augen. Daher wird der Zustand nach der Operation vor dem Eingriff mit Kontaktlinsen simuliert. Nur Patienten, die diesen Test vertragen, werden gelasert.

Medizinredakteurin Anja Speitel begleitete Marijke Amado bei ihrer OP, die sie am FreeVis LASIK Zentrum Mannheim von Prof. Michael Knorz durchführen ließ. Der Eingriff, iLASIK genannt, dauerte nur wenige Minuten. Kaum aus dem Operationssaal raus, schnappt sich Frau Amado eine Broschüre: „Das ist unglaublich! Noch vor 10 Minuten konnte ich das nicht lesen!“ Der Beitrag schildert auch, was bei der Operation passiert und welche Risiken es gibt.

Quelle:
Frau im Spiegel, Nr. 16, April 2010
http://freevis.de/info/Frau_im_Spiegel_042010.pdf
(Mit freundlicher Genehmigung)

Die Wellenfront-Analyse, auch genannt Aberrometrie, ist ein diagnostisches Verfahren, mit dem im Rahmen der Voruntersuchung die Augen vermessen werden. Die Ergebnisse dieser Analyse werden bei der sogenannten Wellenfront-LASIK und auch bei der iLASIK beim Abschleifen der Hornhaut berücksichtigt.

Warum Wellenfront-Analyse?
Das menschliche Auge stellt kein ideales und perfektes optisches System dar, sondern weist sogenannte optische Aberrationen oder Abbildungsfehler auf. Bestimmt man den Brechkraftfehler (die Fehlsichtigkeit) auf herkömmliche Weise, so entspricht dieser Wert (z.B. – 3.5 dpt) nur einigen wenigen Meßergebnissen.

Mit Hilfe der Wellenfront-Analyse (Synonym: Aberrometrie) wird die Brechkraft des Auges an mehr als 250 verschiedenen Punkten gemessen. Dazu wird gleichmäßiges Licht in das Auge geschickt. Winzige Sensoren erfassen, wie das Licht reflektiert wird. Diese reflektierte “Wellenfront” zeichnet die Laufzeitfehler des Lichtes an allen 250 Punkten auf und kann graphisch dargestellt werden.

Warum ist die wellenfront-gesteuerte LASIK besser?
Bei der normalen LASIK wird die Hornhaut überall so geschliffen, dass der auf einem gemittelten Meßwert basierende Brechkraftfehler überall gleichmäßig korrigiert wird.
Fließen dagegen die Ergebnisse der Wellenfront-Analyse mit in die LASIK ein, so kann an jeder Stelle der Hornhaut der spezifisch für diese Stelle bestimmte Brechkraftfehler korrigiert werden. Mit anderen Worten: Die Laserkorrektur erfolgt nicht nur anhand von einem, sondern von über 250 verschiedenen, individuell gemessenen Messwerten.

Im Ergebnis bietet die wellenfront- oder aberrometrie-gesteuerte LASIK dem Patienten eine Verbesserung des Gesamtsehvermögens, vor allem durch ein besseres Kontrastsehen und verminderte Blendung in der Dämmerung.

Wie zwei Studien im Journal of Refractive Surgery berichten, sind phake Linsen bei Patienten mit höherer Kurzsichtigkeit sowohl in der Vorhersagbarkeit als auch in der Stabilität des Ergebnisses der LASIK überlegen

Studie 1:

Verglichen wurden zwei Patientengruppen: An 126 Augen mit einer Kurzsichtigkeit von durchschnittlich – 14,3 dpt wurde eine LASIK Operation durchgeführt, in 52 Augen mit einer durchschnittlichen Kurzsichtigkeit von – 14,8 dpt wurde eine phake Vorderkammerlinse eingesetzt. Bereits unmittelbar nach dem Eingriff war die unkorrigierte Sehschärfe nach Linsenimplantation besser als nach LASIK, was für eine bessere Vorhersagbarkeit der Korrektur spricht. Auch 10 Jahre postoperativ zeigten die Patienten, die eine phake Linse erhielten, eine bessere Sehschärfe als Patienten der Vergleichsgruppe nach LASIK.

Refractive Stability of LASIK With the VISX 20/20 Excimer Laser vs ZB5M Phakic IOL Implantation in Patients With High Myopia (>–10.00 D): A 10-year Retrospective Study
J Refract Surg. 2011;27(4):279-286


Studie 2:

Über ein ähnliches Ergebnis berichtet Tsiklis et al, die bei einem Patienten ein Auge mit LASIK und das andere mit einer phaken Linsen versorgten.

Nine-year Follow-up of a Posterior Chamber Phakic IOL in One Eye and LASIK in the Fellow Eye of the Same Patient
J Refract Surg. 2007;23:935-937

Hinweis: Heutzutage setzten wir die LASIK nicht mehr bei Kurzsichtigkeit über – 8 dpt (in Sonderfällen – 10 dpt) ein (Wann ist die LASIK indiziert?).
Quelle:

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Was sind eigentlich Halos?

Der Begriff Halo stammt aus dem Griechischen und bedeutet “Hof”.
Als Halos werden in der Augenheilkunde Lichthöfe bezeichnet, die unter bestimmten Umständen bei Dämmerung und in der Nacht um Lichtquellen herum wahrgenommen werden.

Unterzieht man sich einer LASIK-Operation, können Halos entstehen, wenn es zu einem Mißverhältnis zwischen der Größe der mit dem Excimer Laser “geschliffenen” Zone auf der Hornhaut und dem Durchmesser der Pupille bei Nacht kommt. Wird die Pupille größer als die “geschliffene” Hornhautzone, kommt es zum Halo, da ein Teil des in das Auge einfallenden Lichtes unscharf abgebildet wird.
(Die Pupille paßt sich der Umgebungshelligkeit an und wird bei Nacht größer. Daher treten diese Phänomene bei Tag nicht auf.) Eine Verschlechterung des Sehvermögens bei Dämmerung und Nacht tritt daher nur bei Patienten mit weiten Pupillen und bei Kurzsichtigkeit über – 5 Dioptrien sowie bei Weitsichtigkeit auf. (Um unsere Patienten beraten zu können, vermessen wir im Rahmen der Voruntersuchung die Pupillenweite.).

Anhand eines Simulator möchten wir Ihnen demonstrieren, wie Halos das Sehvermögen beeinflussen. Unser Simulator veranschaulicht in Abhängigkeit von der Fehlsichtigkeit und vom Pupillendurchmesser bei Dunkelheit das Sehvermögen eines Normalsichtigen und Fehlsichtigen ohne Brillenkorrektur sowie nach der LASIK Operation. Sie können anhand der Simulation erkennen, dass bei geringer und mittlerer Kurzsichtkeit bzw. Weitsichtigkeit keine Veränderung des Sehvermögens auftritt. Zum anderen können hochgradig Kurzsichtige nachvollziehen, wie Halos das Sehvermögen bei Dämmerung und Nacht beinflussen können.

Heutzutage können durch Einsatz der iLASIK bzw. Wellenfront-LASIK die Blendeffekte gemindert und das Sehvermögen in der Dämmerung verbessert werden.

So sieht ein Normalsichtiger mit einer 5 mm weiten Pupille.

Die gleiche Verkehrssituation, wie sie von einem Kurzsichtigen (-7 bis -9 dpt) und einer 5 mm weiten Pupille nach LASIK gesehen wird


Zum FreeVis Simulator für Dämmerungs- und Nachtsehen