Über 90% aller Fehlsichtigkeiten können heutzutage mit modernen Operationsverfahren wie iLASIK oder Multifokallinsen bleibend korrigiert werden. Die iLASIK allein kann Kurzsichtigkeit bis ca. -8 dpt (in Extremfällen auch bis – 10 dpt), Weitsichtigkeit bis ca. +4 dpt und eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) bis ca. 5 dpt korrigieren.

Unabhängig von der Art und Stärke der Fehlsichtigkeit muß jedoch jeder Patient einige Kriterien und Voraussetzungen erfüllen, damit der Erfolg der Operation gewährleistet werden kann.

Patienten sollten mindestens 18 Jahre alt sein, so dass das Augenwachstum abgeschlossen und die Fehlsichtigkeit stabil ist.

Der Pupillendurchmesser und die Hornhautdicke bestimmen mit, ob Augenlaserverfahren zur Anwendung kommen können: Öffnen sich die Pupillen im Dunkeln zu weit oder ist die Hornhaut für den notwendigen Laserabtrag zu dünn, wird ein verantwortungsvoller Operateur von einer iLASIK- oder Femto-LASIK Operation abraten. Bei Patienten mit dünner Hornhaut kann u.U. jedoch eine Epi-LASIK durchgeführt werden.

Ausserdem dürfen keine Augenerkrankungen wie z.B. ein Grauer oder Grüner Star vorliegen. Der Patient sollte gesund sein. Da bestimmte Allgemeinkrankheiten und Medikamente Einfluß auf die Heilung der Hornhaut haben könnten, kann ihr Vorliegen gegen eine Operation sprechen. Bei Allergikern sollte die Operation besonders geplant und in die allergiefreie Zeit gelegt werden.

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“Es ist toll, wenn man nachts aufwacht und ohne Brille fernsehen kann.”,  meint Cindy Crawford (BUNTE berichtete im Heft 51/2011). Nicole Kidman, Tiger Woods, Jessica Simpson und viele andere Stars sind gleicher Meinung und glücklich, sich für eine Augenlaseroperation entschieden zu haben.

Man muß jedoch kein Star sein, um den Gewinn an Lebensqualität schätzen zu können. Über 63% aller Deutschen sind fehlsichtig. Während Brille und Kontaktlinsen zwar das Sehvermögen verbessern können, bringen sie viele Nachteile. Brillengläser beschlagen, Kontaktlinsen werden nicht vertragen. Es verwundert daher nicht, dass sich seit 1996 bereits über eine Million Deutscher für eine Augenlaseroperation entschiedenen haben.

Wie Prof. Knorz, Medizinischer Leiter des FreeVis LASIK Zentrum Mannheims, aus eigener Erfahrung weiss, ist der Gewinn an Lebensqualität für viele Patienten der ausschlaggebene Faktor, sich für eine LASIK Operation zu entscheiden.

Prof. Knorz unterzog sich selbst einer beidseitigen LASIK-OP.

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“Ich habe mich nicht nur äußerlich sondern auch innerlich verändert. Ich bin viel selbstsicherer und selbstbewußter geworden, und viel kontaktfreudiger… Ich gehe viel mehr auf die Menschen zu und genieße mein Leben in vollen Zügen.”

Julia Grundemann war stark kurzsichtig. Sie unterzog sich einer LASIK Operation am FreeVis LASIK Zentrum Universitätsklinikum Mannheim und stellt sich 3 Monate nach dem Eingriff zur abschließenden Kontrolluntersuchung vor.

Wenn auch Sie Ihre Brille oder Kontaktlinsen satt haben und von einem Leben ohne lästige Sehhilfen träumen, kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern und umfassend.

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Nach einer Voruntersuchung und einem Gespräch mit dem Augenarzt steht fest, dass sich Ihre Fehlsichtigkeit mit einer eine LASIK-Operation behandeln läßt. Wie geht es nun weiter?

Unmittelbar vor der Operation müssen Kontaktlinsenträger beachten, dass eine (bei weichen Kontaktlinsen) bzw. zwei Wochen (bei harten Kontaktlinsen) vor der Operation auf das Tragen der Kontaktlinsen konsequent verzichtet werden muss: Die Hornhaut muss sich “erholen”, dies ist von ganz entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Eingriffes.

Am Operationstag waschen Sie bitte gründlich das Gesicht und verzichten auf Make up. Sie können vor der Operation ganz normal essen und trinken. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit eine Begleitperson mit.

Nachdem Sie im LASIK Zentrum angekommen sind, werden Ihre Augen noch einmal kurz untersucht. Sie erhalten vor der Operation eine Beruhigungstablette und eine Schmerztablette. Das Auge wird mit Augentropfen betäubt, es gibt keine Spritzen. Der operative Eingriff dauert nur wenige Minuten. Es werden beide Augen unmittelbar nacheinander operiert. Dazu wird für jedes Auge ein separataes steriles Instrumenten-Set verwendet. Bereits direkt nach der Operation ist das Sehvermögen besser als zuvor ohne Brille. Und: Die LASIK Operation ist schmerzfrei. Auch nach der LASIK verspüren Sie lediglich ein Fremdkörpergefühl mit Kratzen und vermehrtem Tränen. Nach 2-3 Stunden sind Sie beschwerdefrei.

Da Ihre Augen auch nach der Operation nochmals untersucht werden, wird Ihr Aufenthalt bei uns ca. eine bis eineinhalb Stunden dauern. Am folgenden Tag werden Ihre Augen an unserem LASIK Zentrum nochmals untersucht. Alle weiteren Kontrolluntersuchung können Sie dann – nach Absprache – bei Ihrem Augenarzt vornehmen lassen.

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Mit der iLASIK oder Femto–LASIK lassen sich heute über 90% aller Fehlsichtigkeiten korrigieren, einem Verfahren das seit nunmehr 20 Jahren eingesetzt wird und sich zunehmend zur Korrektur von Kurzsichtigkeit und Weitsichtigkeit (auch in Verbindung mit einer Hornhautverkrümmung) durchgesetzt hat.

Patienten, deren Fehlsichtigkeit ausserhalb des Anwendungsbereiches der LASIK fällt, steht eine Reihe anderer Operationsverfahren zur Verfügung, um eine Unabhängigkeit von Brille oder Kontaktlinsen zu erreichen.

   Augenlaseroperationen Kurzsichtig-
keit
Weitsichtig-
keit
Hornhaut-
verkrümmung
Alterssichtig-
keit
  iLASIK, Femto-LASIK bis -8 (-10) dpt. bis +4 dpt. bis 5 dpt.  
  Epi-LASIK bis -6 dpt.   möglich  
  MonoVision LASIK bis -8 (-10) dpt. bis +4 dpt. bis 5 dpt. ja
           
  Linsenoperationen Kurzsichtig-
keit
Weitsichtig-
keit
Hornhaut-
verkrümmung
Alterssichtig-
keit
  Acrysof Cachet Phakic IOL
(ehemals: Acrysof “Kontaktlinse im Auge”)
-6 bis -16 dpt.   möglich  
  Verisyse / Veriflex phake IOL -1 bis -23,5 dpt. +1 bis +12 dpt. möglich  
  Refraktiver Linsenaustausch ab -8 dpt. ab +4 dpt. möglich  
  Multifokallinsen ja ja möglich ja
           
  Weitere Verfahren Kurzsichtig-
keit
Weitsichtig-
keit
Hornhaut-
verkrümmung
Alterssichtig-
keit
  KAMRA Linse
(ehemals AcuFocus Implantat)
in Kombination mit einer iLASIK ja
  Astigmatische Keratotomie     ab 5 dpt.  
  Bioptics ja ja ja ja

Im Anschluß an die ausführliche Voruntersuchung haben Sie Gelegenheit, mit Ihrem FreeVis Operateur zu bereden, welche Operation Ihren individuellen Bedürfnissen am besten entspricht.

Wie kann man als medizinischer Laie einen Augenchirurgen einschätzen? Selbstverständlich gibt es Gütesiegel wie den LASIK-TÜV, die die Einhaltung strenger Qualitätsrichtlinien garantieren. Aber auch “common sense” hilft ein gutes Stück weiter.

Hier sind 5 Aspekte, die Sie selbst beurteilen können:

1. Nimmt der Arzt mich und mein spezielles Problem bzw. meine Erwartungen ernst?
Der LASIK-Operateur sollte sich genug Zeit für die Befragung, Untersuchung, Beratung und Behandlung nehmen und sich nicht nur mit Ihnen unterhalten, sondern Sie auch selbst untersuchen.

2. Erhalten Sie eine ausführliche und verständliche Information und Beratung?
Der Arzt erklärt Ihnen verständlich, welche Diagnose er gestellt hat, und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt (Meist gibt es nicht nur ein Operationsverfahren, das angewendet werden kann, sondrn auch Alternativen!). Sie werden genau über den Operationsablauf und auch über Risiken und mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt.Der Arzt informiert Sie, welche Leistungen die Krankenkasse zahlt und erläutert Ihnen die Notwendigkeit von IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistung).

3. Weist Ihr Operateur auf weiterführende Informationsquellen und Beratungsangebote hin?
Sie erhalten wichtige Informationen (Checklisten, OP-Einverständnis-Erklärung etc.) schriftlich oder man sagt Ihnen, wo Sie verlässliche Informationen finden/sich downloaden können.

4. Bezieht mich der Operateur in den Entscheidungsprozess mit ein?

Ihr Arzt erkundigt sich nach Ihren Erwartungen an das Operationsergebnis und zeigt gff. auch Verständnis für Ihre Entscheidung, eine zweite Fachmeinung einzuholen. Bei einer komplizierten Ausgangssituation empfiehlt er Ihnen vielleicht sogar von sich aus, eine Zweitmeinung einzuholen.

5. Sind der Operateur und das Personal um die Qualität der Behandlung bemüht?

In der Einrichtung sind Informationen über die Qualifikationen des Arztes und seiner Mitarbeiter (z.B. LASIK-TÜV) ersichtlich. Ihr Arzt und die Mitarbeiter versichern sich, dass Sie als Patient alle wichtigen Informationen, z.B. zum Verhalten nach der LASIK-Operation, verstanden haben. Sie bekommen alle wichtigen Dokumente in schriftlicher Form ausgehändigt.

Weitere Informationen:
http://lasik.freevis.de/2010/05/was-pruft-der-lasik-tuv/


Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)

Rund 52 Millionen Deutsche sind fehlsichtig. Ein Million von ihnen haben sich seit 1996 bereits lasern lassen, um ohne lästige Sehhilfen sehen zu können. Die Operationszahlen zeigen, dass das Interesse über die letzten 15 Jahre kontinuierlich gestiegen ist und seit 2008 bei über 100.000 Eingriffen pro Jahr liegt. Am häufigsten kommt dabei heute die LASIK, auch als Femto-LASIK oder iLASIK zur Anwendung. Auch international entwickeln sich die Behandlungszahlen durchweg sehr positiv: Weltweit wird in den kommenden fünf Jahren mit einem Anstieg von derzeit 3,5 Millionen LASIK-Operationen jährlich auf insgesamt 5 Millionen gerechnet.

Entwicklung der Augenlaseroperationen in Deutschland, Europa und den USA

Entwicklung der Augenlaseroperationen in Deutschland, Europa und den USA

„Der anhaltende Trend lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen“, so äußerte sich Prof. Michael Knorz, Leiter des FreeVis Zentrum Universiätsklinikum Mannheim und Vorsitzender des VSDAR e.V.  „Zum einen haben die Augenchirurgen inzwischen einen großen Erfahrungsschatz in Bezug auf die LASIK erworben, zum anderen ist die technische Entwicklung der Operationsinstrumente sehr weit vorangeschritten. Dadurch konnte die Komplikationsrate durch erfahrene Augenchirurgen in den Promillebereich gesenkt werden.“ Zu den heutzutage standard-mäßig zum Einsatz kommenden Technologien zählen u.a. der Femtosekundenlaser (Femto-LASIK, iLASIK) und die Aberrometrie oder Wellenfront-Analyse (Wellenfront-LASIK, iLASIK).

Quelle: http://www.vsdar.de/newsletter/08_2011_LASIKLaserkorrektur_15JahreLASIK.html

In einem Aufsatz für die juristische Fachzeitschrift recht+schaden legt Bundesgerichtshof-Richterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf dar, wie private Krankenversicherungen gezielt versuchen, einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezüglich der Übernahme von Kosten für Lasik-Operationen entgegenzuwirken (1). Dr. Kessal-Wulf bezieht sich auf mehrere Verfahren, die von den an den Prozessen beteiligten privaten Krankenversicherungen vorzeitig beendet wurden, weil sie ein Grundsatzurteil des BGH fürchteten. Der Aufsatz legt dar, dass der Bundesgerichtshof, hätte er die an ihn herangetragenen LASIK-Prozesse entscheiden können, den von der PKV praktizierten und von einigen Untergerichten akzeptierten Verweis der Patienten auf Sehhilfen als rechtlich nicht haltbar eingestufen würde.

Wir haben für Sie den juristischen Text studiert und geben hier eine Zusammenfassung, die Sie als Argumentationshilfe bei der Verhandlung mit Ihrer privaten Krankenkasse verwenden können.
Der Aufsatz von Bundesgerichtshof-Richterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf basiert auf folgenden Fakten:

1. Eine Krankheit ist ein “objektiv nach ärztlichem Urteil bestehender anomaler regelwidriger Körper- oder Geisteszustand” (2). Eine Fehlsichtigkeit wie Kurz- oder Weitsichtigkeit ist demnach versicherungsrechtlich eine Krankheit.

2. Brillen und Kontaktlinsen werden im Katalog der Krankenversicherung als Hilfsmittel bezeichnet, die eine bestehende Fehlsichtigkeit als körperlichen Defekt ausgleichen: Sie übernehmen als
Sehhilfen eine Ersatzfunktion für das kranke Organ Auge, ohne die Funktionsfähigkeit des Auges zu beeinflussen (3, 4). Sowohl Brillen als auch Kontaktlinsen sind demnach nicht auf die Linderung oder Heilung der bestehenden Fehlsichtigkeit ausgerichtet, sondern kompensieren lediglich einen “regelwidrigen Körperzustand”.

3. Eine Heilbehandlung ist die ärztliche Tätigkeit, die durch eine bestehende Krankheit notwendig wird und auf eine Heilung oder Besserung dieser Krankheit abzielt. Da Brillen und Kontaktlinsen nur die Folgen (unscharfes Sehen) einer Fehlsichtigkeit mildern oder ausgleichen, ihre körperliche Ursache jedoch nicht beheben, entsprechen sie keiner Heilbehandlung (5). Im Gegensatz dazu zielt die LASIK-Operation auf die Korrektur der bestehenden Fehlsichtigkeit und damit Besserung des regelwidrigen Körperzustandes ab.

4. Es tritt dann ein Versicherungsfall in der Krankheitskostenversicherung (= Zahlungspflicht der Versicherung) ein, wenn die Heilbehandlung der versicherten Person aufgrund einer Krankheit oder
eines Unfalls medizinisch notwendig ist (6).

5. Für die Entscheidung, ob eine Heilbehandlung als medizinisch notwendig anzusehen ist, ist ein objektiver Maßstab anzulegen (7, 8). Objektiv bedeutet, dass für die Einschätzung der medizinischen Notwendigkeit die “medizinischen Befunde und Erkenntnisse” (und nicht die Auffassung des Patienten oder des Arztes) grundlegend sind. Die LASIK-Operation ist demnach dann eine “medizinisch notwendige Heilbehandlung”, wenn es aufgrund der medizinischen Befunde zum Zeitpunkt der Operation vertretbar war, diese als notwendig anzusehen. Ob dies der Fall war/ist, kann nur im Einzelfall bestimmt werden.

Darauf basierend stellen sich folgende Fragen:

Warum zahlt die Krankenversicherung im Fall der Fehlsichtigkeit für ein Hilfsmittel, nicht aber eine Heilbehandlung (LASIK-Operation), die auf eine Heilung oder Besserung abzielt?
Warum spielen im Falle der Kostenübernahme für die LASIK-Operation nebem der (per Definition erforderlichen) medizinischen Notwendigkeit auch andere (finanzielle) Aspekte bei der Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eine Rolle?
Warum kann die Versicherung darauf bestehen, nur die preiswerteste Lösung zu vergüten und vom Patienten verlangen, sich mit einem Hilfsmittel zu begnügen, obwohl eine Behandlungs (Heil-)methode zur Verfügung steht?

Der Aufsatz schließt mit der folgenden Feststellung ab:
Erkennen sowohl Patient als auch Krankenversicherung an, dass es sich bei der Fehlsichtigkeit um eine Krankheit handelt und die LASIK-Operation aufgrund dieser Krankheit durchgeführt wurde, muß im Streitungsfall der Versicherte, der die Kosten für den Eingriff erstattet haben will, darlegen und beweisen, dass es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung gehandelt hat. (9, 10).

Quellen:

(1) Dr. Sibylle Kessal-Wulf: “Die neuere Rechtsprechung des BGH zum Versicherungsrecht – Unfallversicherung und Krankenversicherung”, recht und schaden, 37: 9/2010, 359-360.
(2) BGHZ 99, 228, 230; BGHZ 158, 166, 170; BGHZ 164, 122, 125
(3) Senatsurteil vom 17.12.1986 – IVa ZR78/85
(4) Senatsurteil vom 19.5.2004 – IV ZR 176/03
(5) § 4 Abs. 1 bis 3 MK/KK 94
(6) §1 Abs. 1 und Abs. 2 MB/KK 94
(7) BGHZ 133, 208, 212f.
(8) BGHZ 154, 154, 166f., 164, 122, 126f.
(9) BGHZ 133 a.a.O. (Fn.35), 211
(10) Senatsurteil vom 29.3.1991 – IV ZR 151/90

Dass eine ausführliche Untersuchung der Augen vor eine LASIK-Operation erfolgen sollte, ist allgemein bekannt. Was aber bedeutet dies genau?

Laut KRC müssen vor einer Augenlaseroperation (LASIK, PRK, LASEK, Epi-LASIK) mindestens die folgenden Untersuchungen durchgeführt werden:

  • Untersuchung der Hornhauttopographie (graphische Darstellung der Hornhautoberfläche)
  • Prüfung der unkorrigierten und korrigierten Sehschärfe, ggf. nach Erweiterung der Pupille mit Augentropfen
  • Messung des Augeninnendruckes
  • Messung des Pupillendurchmessers unter Dämmerungsbedingungen
  • Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte bei weiter Puille (Augentropfen)
  • Messung der Hornhautdicke

Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei einer geplanten Monovision-LASIK, sollte darüber hinaus die Verträglichkeit der geplanten Korrektur anhand eines Kontaktlinsen-Trageversuches getestet werden.

Postoperative Kontrolluntersuchungen müssen mindestens umfassen:

  • Untersuchung der Hornhauttopographie  (mindestens einmal innerhalb des ersten Jahres nach der LASIK)
  • Prüfung der unkorrigierten und korrigierten Sehschärfe
  • Messung des Augeninnendruckes
  • Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte

Quelle:

Bewertung und Qualitätssicherung refraktiv-chirurgischer Eingriffe durch die DOG und den BVA

Richtlinien der KRC, Kommission Refraktive Chirurgie, Stand Mai 2011

Die refraktiv-chirurgische Versorgung und eventuell zusätzliche, damit in Zusammenhang stehende vorangehende und nachfolgende ärztliche Leistungen sind grunsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht möglich, da es sich nach derzeitiger Rechtsauffassung bei komplikationslosem Verlauf einer LASIK-Operation um eine “selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit” handelt und somit kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.

Die refraktive Chirurgie und somit auch die LASIK-Operation ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in den Katalog der individuell zu finanzierenden Gesundheitsleistungen aufgenommen worden. Sie zählt zudem gemäß der „Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V  (BUB Richtlinien)“ des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 10.12.1999 nach Anlage B zu den  „Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zulasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen“ (publiziert im Deutschen Ärzteblatt 2000; 97:A-864 – A-868).

Die ausführliche Beratung vor einem refraktiv-chirurgischen Eingriff mit eventuell notwendigen Untersuchungen sowie alle im Zusammenhang mit der Operation notwendigen Leistungen werden dem Patienten somit nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt. Da es sich bei refraktiv-chirurgischen Eingriffen nicht um kosmetische Operationen handelt, kann jedoch die  Behandlung eventueller postoperativer Komplikationen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Bei komplikationslosem Verlauf ist davon auszugehen, dass nach 3 Monaten die Behandlung im Rahmen des refraktiv-chirurgischen Eingriffes abgeschlossen ist.

Ausnahme: Die nach Implantation phaker IOL jährlich erforderliche Untersuchung des  Hornhautendothels, diese kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sondern muß privat abgerechnet werden.

Quellen:

Bewertung und Qualitätssicherung refraktiv-chirurgischer Eingriffe durch die DOG und den BVA
Richtlinien der KRC / Kommission Refraktive Chirurgie, Stand Mai 2011

Keine Lohnfortzahlung bei Laser-Behandlung gegen Kurzsichtigkeit
Der Augenarzt