Über 90% aller Fehlsichtigkeiten können heutzutage mit modernen Operationsverfahren wie iLASIK oder Multifokallinsen bleibend korrigiert werden. Die iLASIK allein kann Kurzsichtigkeit bis ca. -8 dpt (in Extremfällen auch bis – 10 dpt), Weitsichtigkeit bis ca. +4 dpt und eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) bis ca. 5 dpt korrigieren.
Unabhängig von der Art und Stärke der Fehlsichtigkeit muß jedoch jeder Patient einige Kriterien und Voraussetzungen erfüllen, damit der Erfolg der Operation gewährleistet werden kann.
Patienten sollten mindestens 18 Jahre alt sein, so dass das Augenwachstum abgeschlossen und die Fehlsichtigkeit stabil ist.
Der Pupillendurchmesser und die Hornhautdicke bestimmen mit, ob Augenlaserverfahren zur Anwendung kommen können: Öffnen sich die Pupillen im Dunkeln zu weit oder ist die Hornhaut für den notwendigen Laserabtrag zu dünn, wird ein verantwortungsvoller Operateur von einer iLASIK- oder Femto-LASIK Operation abraten. Bei Patienten mit dünner Hornhaut kann u.U. jedoch eine Epi-LASIK durchgeführt werden.
Ausserdem dürfen keine Augenerkrankungen wie z.B. ein Grauer oder Grüner Star vorliegen. Der Patient sollte gesund sein. Da bestimmte Allgemeinkrankheiten und Medikamente Einfluß auf die Heilung der Hornhaut haben könnten, kann ihr Vorliegen gegen eine Operation sprechen. Bei Allergikern sollte die Operation besonders geplant und in die allergiefreie Zeit gelegt werden.


