Nach einer Voruntersuchung und einem Gespräch mit dem Augenarzt steht fest, dass sich Ihre Fehlsichtigkeit mit einer eine LASIK-Operation behandeln läßt. Wie geht es nun weiter?

Unmittelbar vor der Operation müssen Kontaktlinsenträger beachten, dass eine (bei weichen Kontaktlinsen) bzw. zwei Wochen (bei harten Kontaktlinsen) vor der Operation auf das Tragen der Kontaktlinsen konsequent verzichtet werden muss: Die Hornhaut muss sich “erholen”, dies ist von ganz entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Eingriffes.

Am Operationstag waschen Sie bitte gründlich das Gesicht und verzichten auf Make up. Sie können vor der Operation ganz normal essen und trinken. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit eine Begleitperson mit.

Nachdem Sie im LASIK Zentrum angekommen sind, werden Ihre Augen noch einmal kurz untersucht. Sie erhalten vor der Operation eine Beruhigungstablette und eine Schmerztablette. Das Auge wird mit Augentropfen betäubt, es gibt keine Spritzen. Der operative Eingriff dauert nur wenige Minuten. Es werden beide Augen unmittelbar nacheinander operiert. Dazu wird für jedes Auge ein separataes steriles Instrumenten-Set verwendet. Bereits direkt nach der Operation ist das Sehvermögen besser als zuvor ohne Brille. Und: Die LASIK Operation ist schmerzfrei. Auch nach der LASIK verspüren Sie lediglich ein Fremdkörpergefühl mit Kratzen und vermehrtem Tränen. Nach 2-3 Stunden sind Sie beschwerdefrei.

Da Ihre Augen auch nach der Operation nochmals untersucht werden, wird Ihr Aufenthalt bei uns ca. eine bis eineinhalb Stunden dauern. Am folgenden Tag werden Ihre Augen an unserem LASIK Zentrum nochmals untersucht. Alle weiteren Kontrolluntersuchung können Sie dann – nach Absprache – bei Ihrem Augenarzt vornehmen lassen.

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Prof. Dr. Michael Knorz, Gründer der FreeVis Gruppe und Leiter des LASIK Zentrums in Mannheim, gibt einen Überblick über die operativen Verfahren zur Sehfehlerkorrektur.
Heutzutage lassen sich über 95% aller Fehlsichtigkeiten bleibend durch eine Operation korrigieren.

Die iLASIK allein kann Kurzsichtigkeit bis ca. -8 dpt (in Extremfällen auch bis – 10 dpt), Weitsichtigkeit bis ca. +4 dpt und eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) bis ca. 5 dpt korrigieren. Für die höhergradige Fehlsichtigkeit stehen zusätzliche Verfahren wie die Implantation phaker Linsen oder der refraktive Linsenaustausch zur Verfügung.

Welches Verfahren im einzelnen Fall am besten geeignet ist, läßt sich erst im Anschluß an eine ausführliche Voruntersuchung klären: Bei FreeVis erhält der Patient Gelegenheit, sich mit dem Operateur zu beraten und darzulegen, welche Erwartungen er an die Operation und das Sehvermögen danach hat. Erst dann erfolgt die Wahl der Operation, die den individuellen Bedürfnissen am besten entspricht.

Vereinbaren Ihren Termin zur Voruntersuchung oder besuchen Sie einen unserer Informationsabende!

Im neuen FreeVis Film (3:38 min) erläutert Prof. Dr. Michael Knorz drei operative Verfahren zur Korrektur der Alterssichtigkeit, die sich in den letzten Jahren bewährt haben und zunehmend Verbreitung finden.

Sowohl die KAMRA Blende oder KAMRA Linse und die Monovision LASIK verbessern das Sehvermögen im Nah- und mittleren Bereich, erfordern aber oft eine Lesebrille für das längere Lesen. Nichtsdestotrotz ersetzen beide Verfahren die Sehhilfe für viele alltägliche Aufgaben wie Handy bedienen, Preisschilder oder Speisekarte lesen.

Die dritte Option besteht im Austausch der Augenlinse gegen multifokale Kunstlinsen. Durch die Verteilung des einfallenden Lichtes auf mehrere Brennpunkte ermöglicht die multifokale Linse ein scharfes Sehen in allen Entfernungen.

Die drei Operationsverfahren werden in den FreeVis LASIK Zentren angeboten – Kontaktieren Sie uns!

Der Elastizitätsverlust der Augenlinse als Ursache der Alterssichtigkeit oder Presybopie kann bisher noch nicht behandelt werden. Zudem ist es noch nicht möglich, die alterne bzw. erstarrende Linse durch eine akkommodationsfähige Kunstlinse zu ersetzen. Dennoch gibt es heutzutage eine Vielzahl mehr oder weniger leistungsfähiger Kompromisslösungen. Zum einen ist ein Austausch der Augenlinse gegen eine multifokale IOL möglich. Zum anderen kann ein Eingriff an der Hornhaut durch den Augenlaser (Monovision-LASIK) oder ein KAMRA-Implantat eine sogenannte Monovision erzeugen.

[VIDEO: Prof. Dr. Michael Knorz erläutert die verschiedenen Verfahren zur Korrektur der Alterssichtigkeit]

Was ist “Monovision”? Monovision im eigentlichen Sinne bedeutet, dass ein Auge für die Ferne und ein Auge für die Nähe (ca. -2,5 dpt) korrigiert wird. Die entsprechende Ungleichheit der Augen wird jedoch nur selten vertragen, so dass diese Form der Monovision kaum zum Einsatz kommt. Häufiger eingesetzt wird hingegen eine „Mini-Monovision“ (mit einem Dioptrienunterschied von ca. -1,25 dpt), die ein gutes Sehvermögen im mittleren Bereich ermöglicht und damit die Abhängigkeit von einer Lesebrille zumindest reduziert.

Wie wir im letzten Beitrag zeigten, wird die Augenheilkunde im allgemeinen und die Mikrochirurgie des Auges im Besonderen in einem nicht zu unterschätzenden Ausmaß durch technologische Fortschritte vorangetrieben. Moderne Instrumente und Technologien machen Operationsverfahren sicherer, verkürzen OP-Zeiten und führen zu einem besser vorhersagbaren Operationsergebnis.

Nach dem Erfolg der Femtosekundenlaser-Technologie in der refraktiven Chirurgie (Femto-LASIK, iLASIK) wurde der neue Laser zunehmend mehr für Schnitte an der Hornhaut eingesetzt und hält nun auch Einzug in die Linsenchirurgie. Der Femtosekundenlaser dient hierbei nicht nur zur Verflüssigung oder Zerteilung des getrübten Linsenkerns, sondern wird auch zur Eröffnung der Linsenkapsel (“Kapsulorhexis”), zum Anlegen der Hornhautinzisionen sowie zur Korrektur der Hornhautverkrümmung eingesetzt.

Prof. Dr. Michael Knorz (Freevis LASIK Zentrum in Mannheim) erklärt in der aktuellen Ausgabe der “DGII Aktuell” die Vorteile des Femtosekundenlasers: Sie bestehen zum einen in der höheren Genauigkeit des refraktiven Ergebnisses und zum anderen in der höheren Sicherheit der Operation. Die höhere Wahrscheinlichkeit, postoperativ ohne zusätzlich Brille scharf sehen zu können, wird durch eine perfekte Laser-Kapsulorhexis erreicht, die wiederum zu einer besseren Zentrierung und geringeren Verkippung der Kunstlinse führt. Ausserdem ermöglicht der Femtosekundenlaser eine Korrektur der Hornhautverkrümmung durch präzise positionierbare Hornhautschnitte. Der zweite wesentliche Vorteil der Laser-gestützten Linsenchirurgie besteht in der geringeren Komplikationsrate.

Die erste Femtosekundenlaser-geführte Kataraktoperation wurde 2008 von Dr. Zoltan Nagy an der Semmelweis Universität in Budapest durchgeführt. Prof. Dr. Michael Knorz führt den Eingriff seit 2009 durch und bietet seit Juli 2011 die Laser-Linsenoperation mit dem Alcon LenSx Laser am FreeVis Zentrum Universitätsklinikum Mannheim an.

Weitere Informationen:
LASER – LINSENAUSTAUSCH MITTELS FEMTOSEKUNDENLASER
(Austausch der Augenlinse gegen eine Kunstlinse unter Anwendung eines Lasers)

http://www.freevis.de/news/072011_Femtosekundenlaser_Linsenaustausch.html

Quelle:

Laser-Refraktive Kataraktchirurgie mit dem Alcon LenSx Femtosekundenlaser: Vielversprechendes Verfahren
http://freevis.de/knorz/Knorz_Femtosekundenlaser_Kataraktchirurgie_DGII_2011.pdf

Das die Trübung der Augenlinse (der sogenannte Graue Star oder Katarakt) zu einer Sehverschlechterung bis hin zur Erblindung führt, ist bereits seit dem 18. Jahrhunderts bekannt. Und schon damals boten sogenannte “Starstecher” eine “Heilung durch Operation” an. Dies waren jedoch keine ausgebildeten Chirurgen, sondern meist Barber oder selbsternannte “Oculisten”, die ihre Dienste auf Messen und Jahrmärkten anboten. Gelang der Eingriff, so war dem Starstecher durch den spektakulären Erfolg weitere Kundschaft gewiss. Starb der Patient an den Folgen des Starstichs, so war der reisende Operateur meist schon weit über alle Berge. Das Prinzip des Starstichs bestand darin, die getrübte Augenlinse mit einer feinen Nadel zu dislozieren und nach hinten ins Auge zu drücken. Gelang die Operation, so war der Effekt dramatisch, da nun wieder Licht bis an die Netzhaut dringen konnte und der Blinde wahrhaftig und sofort wieder sehend wurde.

Im vergangenen Jahrhundert wurde die Entfernung der trüben Augenlinse nach und nach unter sterilen Operationsbedingungen perfektioniert, der Patient erhielt nach der Operation eine sogenannte Starbrille, deren schwere Gläser die Brechkraft der entfernten Augenlinse kompensierten.

Einsetzen einer Kunstlinse ins Auge

Ein weiterer Durchbruch gelang mit der Entwicklung von intraokularen Kunstlinsen, die anstelle der Augenlinse ins Augen eingepflanzt wurden und damit die schwere Starbrille passé machten: Sir Harold Ridley implantierte 1950 die erste Hinterkammerlinse in London.

Phakoemulsifikation: Zerkleinerung der Augenlinse mit Ultraschall

Knapp 20 Jahre später, 1967, stellte Charles Kelman die Phakoemulsifikation vor, eine neuartige Technik, die die schonende Zerkleinerung der getrübten Augenlinse mit Ultraschall ermöglichte. Die Phakoemulsifikation entwickelte sich weltweit zum “Goldstandard” der Katarakt-Chirurgie. Weitere Neuerungen wie zum Beispiel bei den Operationsinstrumenten haben die Linsenchirurgie auf ein sehr hohes Niveau gebracht und zu einem komplikationsarmen, “minimal-invasiven Eingriff” werden lassen. Derzeit werden weltweit etwa 15 Millionen Katarakt-Operationen durchgeführt.

Seit kurzem diskutieren Augenchirurgen eine weitere, völlig neuartige Technik: Den Einsatz des Femtosekundenlasers!
Dazu folgt in Kürze mehr in unserem Blog.

Quellen:
http://www.dr-leber.de/geschichte_i.htm

Mit einem neuen Operationsverfahren gelingt, was lange Zeit unmöglich schien: Auch im Alter ohne Brille in allen Entfernungen gut sehen zu können.

Das Operationsverfahren wurde bereits 2005 in den USA entwickelt und erhielt im Jahr 2009 aufgrund der guten Ergebnisse die Zulassung in Europa. Es handelt sich um ein winziges Implantat mit dem Namen KAMRA-Linse oder KAMRA-Inlay, welches in die Hornhaut eingesetzt wird.

Ein Video zeigt und beschreibt hier, wie das KAMRA Inlay funktioniert. Patienten berichten, wie es ihre Lebensqualität beeinflußt hat.

Die KAMRA Linse ist zur Behandlung der Alterssichtigkeit vor allem in Kombination mit einer iLASIK bei gleichzeitig bestehender Fehlsichtigkeit geeignet. Sie kann auch in Augen eingesetzt werden, bei denen früher eine LASIK durchgeführt wurde.

Die KAMRA Linse wird u.a. am FreeVis LASIK Zentrum Universitätsklinikum Mannheim angeboten und dort von Herrn Prof. Dr. Michael Knorz implantiert.

Weitere Informationen:

FreeVis Patienteninformation: KAMRA-Linse zur Korrektur der Alterssichtigkeit

“Mini-Blende” zur Korrektur der Alterssichtigkeit: KAMRA-Linse Hornhautimplantat nach Zulassung erstmals in Mannheim implantiert

Wir fordern unsere Augen täglich – und hoffen, dass sie uns nicht im Stich lassen. Die australische Sendung “Today Tonight” gibt 15 Tipps, wie wir unsere Augen schonen und gesund halten können.

Schlafen Sie ausreichend

Trinken Sie reichlich Wasser

Ernähren Sie sich gesund

Halten Sie Ihr Normalgewicht

Treiben Sie regelmäßig Sport

Waschen Sie sich oft die Hände, um das Übertragen von Keimen auf die Augen zu vermeiden

Verzichten Sie auf’s Rauchen

Benutzen Sie nur Ihr eigenes Make-up

Wechseln Sie Ihr Augen Make-up alle 4-6 Monate aus

Schminken Sie sich gründlich ab

Tragen Sie eine Sonnenbrille mit UV Schutz

Tragen Sie eine Schutzbrille, wenn Ihre Augen bei der Arbeit oder beim Sport gefährdet sein könnten

Falls Sie Kontaktlinsen tragen, reinigen Sie diese genau nach Vorschrift und tragen Sie sie nicht länger als vorgesehen

Gehen Sie regelmäßig zum Augenarzt – Zu einer gründlichen Augenuntersuchung gehört mehr als nur die Bestimmung der Sehschärfe!

Quelle: http://au.news.yahoo.com/today-tonight/galleries/g/10031366/keeping-eyes-healthy/10031386/

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In einem Aufsatz für die juristische Fachzeitschrift recht+schaden legt Bundesgerichtshof-Richterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf dar, wie private Krankenversicherungen gezielt versuchen, einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezüglich der Übernahme von Kosten für Lasik-Operationen entgegenzuwirken (1). Dr. Kessal-Wulf bezieht sich auf mehrere Verfahren, die von den an den Prozessen beteiligten privaten Krankenversicherungen vorzeitig beendet wurden, weil sie ein Grundsatzurteil des BGH fürchteten. Der Aufsatz legt dar, dass der Bundesgerichtshof, hätte er die an ihn herangetragenen LASIK-Prozesse entscheiden können, den von der PKV praktizierten und von einigen Untergerichten akzeptierten Verweis der Patienten auf Sehhilfen als rechtlich nicht haltbar eingestufen würde.

Wir haben für Sie den juristischen Text studiert und geben hier eine Zusammenfassung, die Sie als Argumentationshilfe bei der Verhandlung mit Ihrer privaten Krankenkasse verwenden können.
Der Aufsatz von Bundesgerichtshof-Richterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf basiert auf folgenden Fakten:

1. Eine Krankheit ist ein “objektiv nach ärztlichem Urteil bestehender anomaler regelwidriger Körper- oder Geisteszustand” (2). Eine Fehlsichtigkeit wie Kurz- oder Weitsichtigkeit ist demnach versicherungsrechtlich eine Krankheit.

2. Brillen und Kontaktlinsen werden im Katalog der Krankenversicherung als Hilfsmittel bezeichnet, die eine bestehende Fehlsichtigkeit als körperlichen Defekt ausgleichen: Sie übernehmen als
Sehhilfen eine Ersatzfunktion für das kranke Organ Auge, ohne die Funktionsfähigkeit des Auges zu beeinflussen (3, 4). Sowohl Brillen als auch Kontaktlinsen sind demnach nicht auf die Linderung oder Heilung der bestehenden Fehlsichtigkeit ausgerichtet, sondern kompensieren lediglich einen “regelwidrigen Körperzustand”.

3. Eine Heilbehandlung ist die ärztliche Tätigkeit, die durch eine bestehende Krankheit notwendig wird und auf eine Heilung oder Besserung dieser Krankheit abzielt. Da Brillen und Kontaktlinsen nur die Folgen (unscharfes Sehen) einer Fehlsichtigkeit mildern oder ausgleichen, ihre körperliche Ursache jedoch nicht beheben, entsprechen sie keiner Heilbehandlung (5). Im Gegensatz dazu zielt die LASIK-Operation auf die Korrektur der bestehenden Fehlsichtigkeit und damit Besserung des regelwidrigen Körperzustandes ab.

4. Es tritt dann ein Versicherungsfall in der Krankheitskostenversicherung (= Zahlungspflicht der Versicherung) ein, wenn die Heilbehandlung der versicherten Person aufgrund einer Krankheit oder
eines Unfalls medizinisch notwendig ist (6).

5. Für die Entscheidung, ob eine Heilbehandlung als medizinisch notwendig anzusehen ist, ist ein objektiver Maßstab anzulegen (7, 8). Objektiv bedeutet, dass für die Einschätzung der medizinischen Notwendigkeit die “medizinischen Befunde und Erkenntnisse” (und nicht die Auffassung des Patienten oder des Arztes) grundlegend sind. Die LASIK-Operation ist demnach dann eine “medizinisch notwendige Heilbehandlung”, wenn es aufgrund der medizinischen Befunde zum Zeitpunkt der Operation vertretbar war, diese als notwendig anzusehen. Ob dies der Fall war/ist, kann nur im Einzelfall bestimmt werden.

Darauf basierend stellen sich folgende Fragen:

Warum zahlt die Krankenversicherung im Fall der Fehlsichtigkeit für ein Hilfsmittel, nicht aber eine Heilbehandlung (LASIK-Operation), die auf eine Heilung oder Besserung abzielt?
Warum spielen im Falle der Kostenübernahme für die LASIK-Operation nebem der (per Definition erforderlichen) medizinischen Notwendigkeit auch andere (finanzielle) Aspekte bei der Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eine Rolle?
Warum kann die Versicherung darauf bestehen, nur die preiswerteste Lösung zu vergüten und vom Patienten verlangen, sich mit einem Hilfsmittel zu begnügen, obwohl eine Behandlungs (Heil-)methode zur Verfügung steht?

Der Aufsatz schließt mit der folgenden Feststellung ab:
Erkennen sowohl Patient als auch Krankenversicherung an, dass es sich bei der Fehlsichtigkeit um eine Krankheit handelt und die LASIK-Operation aufgrund dieser Krankheit durchgeführt wurde, muß im Streitungsfall der Versicherte, der die Kosten für den Eingriff erstattet haben will, darlegen und beweisen, dass es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung gehandelt hat. (9, 10).

Quellen:

(1) Dr. Sibylle Kessal-Wulf: “Die neuere Rechtsprechung des BGH zum Versicherungsrecht – Unfallversicherung und Krankenversicherung”, recht und schaden, 37: 9/2010, 359-360.
(2) BGHZ 99, 228, 230; BGHZ 158, 166, 170; BGHZ 164, 122, 125
(3) Senatsurteil vom 17.12.1986 – IVa ZR78/85
(4) Senatsurteil vom 19.5.2004 – IV ZR 176/03
(5) § 4 Abs. 1 bis 3 MK/KK 94
(6) §1 Abs. 1 und Abs. 2 MB/KK 94
(7) BGHZ 133, 208, 212f.
(8) BGHZ 154, 154, 166f., 164, 122, 126f.
(9) BGHZ 133 a.a.O. (Fn.35), 211
(10) Senatsurteil vom 29.3.1991 – IV ZR 151/90

Augenchirurgen wie Prof. Dr. Michael Knorz, Medizinischer Leiter des FreeVis LASIK Zentrum Universitätsklinikum Mannheim, setzen den berührungsfrei arbeitenden Präzisionslaser nicht nur beim oberflächlichen Hornhautschnitt im Rahmen der LASIK-Operation ein, sondern testen auch, wie die Vorteile des Femtosekundenlaser bei Operationen im Augeninneren genutzt werden können. Bisher werden sowohl der Hornhautschnitt als auch die Eröffnung der vorderen Linsenkapsel mit dem Skalpell bzw. einem feinen Instrument durchgeführt. Beide Schritte und auch die Zerkleinerung der getrübten Linse könnten in Zukunft vom Laser übernommen werden.

Erste Ergebnisse sind vielversprechend: Wie beim Ophthalmology Innovation Summit vorgetragen wurde, versprechen sich Operateure durch Einsatz des Femtosekundenlasers mehr Kontrolle über Platzierung der Schnitte, die Schnittführung ansich und einen besseren Wundverschluß.

Video über eine femtosekundenlaser-assistierte Kataraktoperation, durchgeführt von Herrn Prof. Dr. Michael Knorz:
http://www.eyemoviepedia.com/videos/4159354543/146

Zu weiteren Entwicklungen in der refraktiven Chirurgie zählen Hornhautimplantate und neue akkommodative Linsen. Wie auch das beschriebenene neue Einsatzgebiet des Femtosekundenlaser stehen diese Verfahren mit der Korrektur der Alterssichtigkeit (Presbyopiekorrektur) in Zusammenhang.
Quelle:
Innovation summit trumpets latest advances in cornea- and lens-based surgeries
http://www.osnsupersite.com/view.aspx?rid=82670