Die Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) wurde 1995 als gemeinsame Kommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands (BVA) eingesetzt. Sowohl DOG als auch BVA sind die führenden Fachgesellschaften/-verbände der deutschen Augenärzte.

Die KRC ist als Herausgeber der sogenannten “Anwenderlisten” unter Patienten bzw. Personen, die sich für eine Augenlaserbehandlung zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit interessieren, auch außerhalb der medizinischen Fachkreise bekannt geworden. Das Führen dieser Liste ist jedoch nicht Hauptaufgabe der Kommission – dazu gehören vielmehr:


1. Die aktuelle Bewertung der bekannten refraktiv-chirurgischen Eingriffe nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft
Dazu werden für jeden refraktiv-chirurgischen Eingriff anhand der in der wissenschaftlichen Literatur publizierten Arbeiten die drei Kriterien Beschreibung, Anwendungsbereich und Grenzbereich herausgearbeitet.
Unter dem Anwendungsbereich versteht man den Bereich, in dem das Verfahren sicher angewendet werden kann und Nebenwirkungen selten sind. Der Grenzbereich ist der Bereich, in dem das jeweilige Verfahren noch angewendet werden kann, aber schlechtere Ergebnisse und häufigere Nebenwirkungen afutreten. In diesem Fall müssen Patienten verstärkt aufgeklärt werden. Außerhalb des Anwendungs- und Grenzbereiches ist die Anwendung des jeweiligen Verfahrens nicht empfehlenswert.


2. Die Erarbeitung von Empfehlungen zur Qualitätssicherung entsprechend der von der Bundesärztekammer geforderten Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität

Diese umfassen für jedes einzelne Operationsverfahren Angaben sowohl zu der erforderlichen persönlichen Qualifikation des Operateurs, der apparativen Ausstattung und Räumlichkeiten als auch zur Aufklärung des Patienten, der durchzuführenden Untersuchungen vor und nach der Operation, Behandlungsablauf und Dokumentation des Eingriffs.


3. Die Durchführung theoretischer und praktischer Kurse für Augenchirurgen gemäß der KRC – Richtlinien zur Qualitätssicherung

Diese Kurse sind Weiterbildungsveranstaltungen für Augenärzte/Operateure und vermitteln jeweils up-to-date Erkenntnisse zu den einzelnen refraktiv-chirurgischen Verfahren. Augenchirurgen, die in der Anwenderliste geführt werden, müssen pro Kalenderjahr an einem Aufbaukurs bzw. Fortgeschrittenenkurs der KRC teilnehmen.
Alle Mitglieder der Kommission Refraktive Chirurgie sind Spezialisten auf dem Gebiet der operativen Sehfehlerkorrektur und haben über die verschiedenen Verfahren Studien durchgeführt und wissenschaftlich publiziert. Einige Mitglieder arbeiten an Universitäts-Augenkliniken, andere an privaten Einrichtungen.

Der KRC gehören derzeit an:

Prof. Dr. Thomas Kohnen, Universitäts-Augenklinik Frankfurt am Main (1. Vorsitzender)
Prof. Dr. Thomas Neuhann, Niedergelassener Augenarzt, München (2. Vorsitzender)

Prof. Dr. Michael C. Knorz, FreeVis LASIK Zentrum Mannheim (Schriftführer)
Prof. Dr. Gernot Duncker, Augenlaserzentrum Halle
Prof. Dr. Ekkehard Fabian, AugenCentrum Rosenheim
Prof. Dr. Rudolf Guthoff, Universitäts-Augenklinik Rostock
Prof. Dr. Markus Kohlhaas, St.-Johannes-Hospital Dortmund
Dr. Kaweh Schayan-Araghi, ARTEMIS MVZ Dillenburg.

Mehr Informationen zur KRC: www.augeninfo.de/krc

2 Responses to “Welche Aufgaben hat die “Kommission Refraktive Chirurgie”?”

  1. [...] sogenannten “Anwenderlisten” der Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) werden vielfach zitiert, wenn es um die Einschätzung der Qualifikation von Augenoperateuren geht. [...]

  2. [...] refraktiv-chirurgischer Eingriffe durch die DOG und den BVA Richtlinien der KRC / Kommission Refraktive Chirurgie, Stand Mai [...]

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