Der sogenannte LASIK-TÜV wird vom TÜV SÜD Management Service Augenlaserkliniken verliehen, die sich aufbauend auf einer bereits vorhandenen ISO 9001:2000 Zertifizierung einer zusätzlichen, noch strengeren Prüfung unterziehen. Die relevanten Kriterien des LASIK-TÜVs wie Ergebnisqualität, Erfahrung des Operateurs, OP-Zahlen, Komplikationsrate, Hygiene-Standards, technische Ausstattung und Patientenzufriedenheit werden objektiv begutachtet und verifiziert: Die Prüfung wird durch einen technischen Gutachter des TÜV-SÜD, einen Augenarzt als medizinischer Gutachter und einen Hygiene-Spezialisten vorgenommen. Geprüft werden:
1. Qualifikation der Augenchirurgen
Geprüft wird u.a. ob Mitarbeiter und Ärzte die erforderliche Qualifikation haben. So müssen Ärzte beispielsweise mindestens 1.000 LASIK-Operationen in den letzten fünf Jahren durchgeführt haben, 250 davon im letzten Jahr. Darüber hinaus werden vom gesamten Personal, einschließlich Ärzte, aktuelle Nachweise über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen verlangt.
Das FreeVis LASIK Zentrum in Mannheim zählte zu den ersten LASIK-TÜV zertifizierten Einrichtungen in Deutschland
2. Technische Ausstattung der Laser-Klinik
Nicht weniger streng sind die Maßstäbe hinsichtlich der technischen Ausstattung. Für die LASIK kommen nur moderne Diagnose- und Behandlungsinstrumente infrage, sogenannte „State of the Art“ Geräte, die den von einem wissenschaftlichen Beirat festgelegten technischen Stand aufweisen. Zudem unterliegen diese Apparaturen zusätzlichen Wartungsanforderungen.
3. Operationssaal
Jede Einrichtung wird kontrolliert. Das fängt bei der Infrastruktur an – so muss z.B. eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für die zur LASIK relevanten Einrichtungen gewährleistet sein – und geht bis zur Hygiene. Um wirklich sterile OP-Bedingungen sicher zu stellen, muss jeder vom TÜV-SÜD zertifizierte Anbieter eigens über einen Hygienebeauftragten verfügen, der die entsprechende Ausbildung und Erfahrung besitzt. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die Hygienerichtlinien des Robert Koch Institutes (RKI) eingehalten werden.
4. Qualitätskontrolle
Aber auch das Management hat eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Gefordert wird u.a. eine aktive Qualitätskontrolle zur ständigen Überprüfung und Dokumentation der Behandlungsergebnisse, die schließlich den Erfordernissen einer modernen Einrichtung entsprechen sollen. Dabei muss die Rate schwerer intra- und postoperativer Komplikationen unter 1% liegen, die Re-Operationsrate unter 10% und die Erfolgsrate der Korrektur für 90% der Patienten innerhalb von ± 0,5 Dioptrien.
5. Patientenzufriedenheit
Nicht zuletzt wird auch die Zufriedenheit der Patienten geprüft. Sie wird anhand standardisierter Patientenfragebögen ergefragt und dokumentiert.
[...] 3. Weist Ihr Operateur auf weiterführende Informationsquellen und Beratungsangebote hin? Sie erhalten wichtige Informationen (Checklisten, OP-Einverständnis-Erklärung etc.) schriftlich oder man sagt Ihnen, wo Sie verlässliche Informationen finden/sich downloaden können. 4. Bezieht mich der Operateur in den Entscheidungsprozess mit ein? Ihr Arzt erkundigt sich nach Ihren Erwartungen an das Operationsergebnis und zeigt gff. auch Verständnis für Ihre Entscheidung, eine zweite Fachmeinung einzuholen. Bei einer komplizierten Ausgangssituation empfiehlt er Ihnen vielleicht sogar von sich aus, eine Zweitmeinung einzuholen. 5. Sind der Operateur und das Personal um die Qualität der Behandlung bemüht? In der Einrichtung sind Informationen über die Qualifikationen des Arztes und seiner Mitarbeiter (z.B. LASIK-TÜV) ersichtlich. Ihr Arzt und die Mitarbeiter versichern sich, dass Sie als Patient alle wichtigen Informationen, z.B. zum Verhalten nach der LASIK-Operation, verstanden haben. Sie bekommen alle wichtigen Dokumente in schriftlicher Form ausgehändigt. Weitere Informationen: http://lasik.freevis.de/2010/05/was-pruft-der-lasik-tuv/ [...]